Damit das Fliegen mit dem Flugzeug sicher möglich ist, gibt es immer mehr Richtlinien, an die sich die Fluggäste halten müssen. Es ist nicht mehr unüblich, dass in der Ansage der Crew erwähnt werden muss, dass ein Smartphone eine Brandgefahr darstellen kann. Lithium Akkus stellen nämlich eine erhebliche Gefahr in der Luft dar, weshalb Sie sich an die Regulierungen der jeweiligen Airline halten sollten. Wir zeigen Ihnen, was erlaubt ist und was nicht, damit Sie sicher reisen können und entspannt an Ihrem Zielort ankommen.
Lithium Akkus sind einer der beliebtesten Akkus auf dem Markt und werden in jedem Gerät verbaut. Besonders im Smartphone, Tablett oder Laptop werden die leistungsstarken Akkus üblicherweise verbaut. Auch wenn die Akkus so praktisch sind, geht von diesen eine enorme Brandgefahr aus. Denn kommt der Akku mit der Luft in Kontakt, brennt das Lithium in nur wenigen Sekunden.
Die Akkus können sogar eine kleine Explosion hervorrufen. Gerade wenn ein Gerät durch äußere Einwirkungen zerstört wird, kann es schnell dazu kommen, dass ein Brand im Flugzeug entfacht wird. Zwar ist das Flugzeug nicht der beste Ort für einen Brand, doch diese können von der Crew schnell unter Kontrolle gebracht werden. Anders sieht es jedoch im Frachtraum aus, wo die Gepäckstücke der Gäste gelagert werden. Hier könnte der Brand in der Regel nicht so schnell unter Kontrolle gebracht werden. Aus diesem Grund dürfen diese Akkus bei den meisten Airlines nur im Handgepäck mit geführt werden. Diese Reglungen gelten im Übrigen nicht nur für Lithium-Akkus, sondern auch Lithium-Batterien.
Im Handgepäck dürfen Smartphones, Laptops, Tablett, Smartwatches und auch Kameras mit einer Leistung bis zu 100 Wh befördert werden. Diese Angabe beschränkt sich auf Akkus, welche fest in einem Gerät verbaut sind und nicht herausgenommen werden können und für den persönlichen Gebrauch dienen. Externe Lithium-Akkus und -Batterien sind bei den meisten Airlines auf eine Stückzahl von maximal 2 Stück begrenzt. Eine Powerbank wird als externer Akku behandelt, weshalb hier insgesamt nur zwei Stück erlaubt sind. Bei vielen Akkus und Geräten mit einer Leistung zwischen 100 und 160 Wh muss teilweise eine Genehmigung von der jeweiligen Fluggesellschaft eingeholt werden. Alles, was über 160 Wh liegt, ist nicht erlaubt. Diese Leistung dürfen ausschließlich als Gefahrengut per Fracht transportiert werden. Die meisten Airlines erlauben es bei einer Leistung unter 100 Wh beliebig viele Akkus im Handgepäck mitzuführen. Bei E-Zigaretten gibt es auch weitere Beschränkungen, diese dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, jedoch nicht genutzt oder geladen werden.
Anders als beim Handgepäck gibt es für Ihr Aufgabegepäck strengere Regulierungen. Diese dienen besonders Ihrer eigener Sicherheit, weshalb Sie sich unbedingt an diese Vorschriften halten sollten. Bei den meisten Airlines dürfen bis zu zwei Geräten im Aufgabegepäck befördert werden, bei denen der Akku verbaut ist und die Leistung von 100 Wh nicht überschreitet. Dieser Akku oder Batterie darf nicht mehr als 2 Gramm Lithium beinhalten. Größere Akkus sowie Ersatz-Akkus sind meistens verboten im Aufgabegepäck. Informieren Sie sich im besten Fall vor der Reise über die genauen Regulierungen der jeweiligen Airline und nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit dem Kundensupport der Fluggesellschaft auf.
Jede Airline geht mit den Regulierungen der Batterien und Akkus unterschiedlich um. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen es bei den verschiedenen Airlines gibt. Bei den meisten Airlines wie Condor, Lufthansa, Eurowings, Emirates, KLM und vielen weiteren dürfen maximal zwei Ersatz-Akkus mit bis zu 160 Wh mitgeführt werden. Bei diesen Airlines können Akkus mit einer Leistung von 100 Wh ohne Probleme mitgeführt werden. Je nach Airline sind diese bis zu einer Stückzahl von 20 erlaubt oder unbegrenzt erlaubt. In der Regel wird diese Stückzahl jedoch nicht überschritten. Es gibt jedoch Airlines wie beispielsweise RyanAir, die die Stückzahl der Lithium-Akkus auf 15 Stück begrenzt hat. Bei jeder Airline ist das Mitführen eines Akkus über 160 Wh ohne Weiteres streng untersagt.
Gerade bei Reisen ins Ausland müssen Sie sich zuvor genauer über die Regulierungen des jeweiligen Lands und Fluggesellschaft unterrichten. Besonders wenn Sie größere Geräte mit Akku oder eine Drohne transportieren möchten, ist es wichtig sich im Vorhinein genau über verschiedene Regeln zu informieren. Von Land zu Land kann es hier erhebliche Unterschiede geben. Wenn Sie sich also nicht von einem Sicherheitsbeamten am Flughafen Ihr Gerät abnehmen lassen möchten, sollten Sie sich vorher genau informieren. Auch im Transit kann es dazu kommen, dass Ihnen Ihr Gerät abgenommen werden muss. Wichtig ist, dass Sie die Regelungen des Zielortes kennen, aber auch die Bestimmungen im Transit.
Beim Reisen müssen Sie in der heutigen Zeit immer mehr beachten. Häufig steht man vor der Frage: Was ist noch erlaubt und was nicht? Es gibt viele verschiedene Akkus und verschiedene Airlines mit unterschiedlichen Bestimmungen. Die meisten Airlines haben jedoch relativ ähnliche Regelungen, was das Transportieren von Akkus und insbesondere den Transport von Lithium-Akkus angeht. Das sind die groben Richtlinien, an die Sie sich halten sollten:
Wer jedoch 100 % Sicherheit haben möchte, informiert sich am besten auf der Webseite der Fluggesellschaft selbst, über mögliche Einschränkungen.